Für welche Büros gilt die neue Anforderung des Energielabels C?
In unserem früheren Artikel haben Sie über die neue Anforderung des Energielabels C für Büros im Jahr 2023 gelesen. In diesem Artikel erfahren Sie mehr darüber, für welche Ämter diese Anforderung gilt und für welche nicht.
Im Prinzip gilt die neue Vorschrift für alle Bürogebäude, allerdings gibt es einige Ausnahmen. Nämlich:
Weniger als 50% werden als Büros genutzt
Räumlichkeiten, in denen weniger als 50% der Gesamtnutzfläche als Büro genutzt werden (ohne Nebenfunktionen*). Eine 1000 qm große Immobilie, von der nur 300 qm als Büro genutzt werden, fällt also nicht unter die neuen Bestimmungen.
Kleinere Büros
Für Räumlichkeiten, deren Nutzfläche der Bürofunktion (und Nebenfunktionen*) weniger als 100 m² beträgt, gelten die neuen Vorschriften nicht.
Büroräume in einem Denkmal
Wenn sich Ihr Büro in einem denkmalgeschützten Gebäude befindet, das im Heritage Act genannt wird oder als Denkmal gemäß den Bestimmungen der Provinz oder der Gemeinde ausgewiesen ist, dann fällt das Büro nicht unter die Energieanforderungen. Auch wenn es eine Erweiterung gibt, die keine eigenständige Einheit ist, muss diese Anforderung nicht erfüllt werden.
Kurze Nutzungsdauer
Wenn das Bürogebäude weniger als 2 Jahre genutzt wird, muss es bis 2023 nicht die Anforderung eines Energielabels C oder besser erfüllen. Dies gilt zum Beispiel für Abrissgebäude.
Enteignete Büroimmobilien
Bürogebäude, die nach dem Enteignungsgesetz enteignet oder erworben wurden, müssen den neuen Vorschriften nicht entsprechen. Das bedeutet, dass eine Immobilie, die von der Regierung zum Beispiel für den Bau einer Straße oder Brücke gekauft oder enteignet wird, nicht vor 2023 das Energielabel C erreichen muss.
Natürliches Raumklima
Wenn das Raumklima des Bürogebäudes ohne Energieeinsatz geregelt wird, ist die Einhaltung des Energielabels C nicht erforderlich.
Lange Amortisationszeit
Die Verpflichtung gilt nicht für Bürogebäude, bei denen die zur Erreichung des Energielabels C erforderlichen Maßnahmen eine längere Amortisationszeit als 10 Jahre haben. Für diese Immobilien können dann Maßnahmen mit einer Amortisationszeit von 10 Jahren oder weniger eingesetzt werden, auch wenn dies letztendlich nicht zu einem Energielabel C führt. Glücklicherweise hat sich die Umstellung auf neue LED-Beleuchtung schnell amortisiert. Berechnen Sie Ihre Ersparnisse unten auf dieser Seite mit unserem Sparrechner.
Vollstreckung
Wenn ein Bürogebäude die Anforderungen des Energielabels C ab dem 1. Januar 2023 nicht erfüllt, ist (in der Regel) die Gemeinde für die Durchsetzung zuständig. Das Bürogebäude darf dann nicht mehr genutzt werden, bis ein Energielabel C oder besser für die Immobilie ausgestellt wird. Darüber hinaus können Verwarnungen ausgesprochen, Zwangsgelder verhängt und sogar Bußgelder verhängt werden.
Verbesserungen in Angriff nehmen
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*Nebenfunktion: eine Nutzungsfunktion zugunsten einer anderen Nutzungsfunktion (in diesem Fall die Bürofunktion). Dazu gehören Fahrradschuppen, Betriebsrestaurants oder Tagungsräume.